Juristische Person

Die EAC-Zertifizierung muss, nach den neuen Regelungen der Zollunion, von eine juristische Person, die auf dem Gebiet der Zollunion registriert ist, beantragt werden. Der Hersteller bleibt im Zertifikat weiterhin als Hersteller aufgezeichnet. 

Die juristische Person agiert als Bevollmächtigter des Unternehmens auf dem Gebiet der Zollunion, verwaltet die Zertifikate und fungiert im Falle von Reklamationen als Ansprechpartner. Diese Aufgabe kann z.B. die Tochtergesellschaft oder Filiale eines ausländischen Unternehmens in der Zollunion sein. 
Häufig übergeben europäische Hersteller die Bevollmächtigung zur Beantragung von Konformitätsnachweisen sowie die Annahme von Reklamationen auch an ihre Kunden, die die Ware importieren.

Die Juristische Person / Importeur hat folgende Funktionen:

•    Offizieller Ansprechpartner bei Beschwerden.
•    Ansprechpartner für Anfragen von staatlichen Stellen.
•    Er ist bei nicht vorhandener Konformität zu Änderungen am Produkt verpflichtet.
•    Kann die Konformität des Produkts nicht wiederhergestellt werden, ist er verpflichtet, die Importe zu beenden und/oder die Ware vom Markt der Zollunion zurückzurufen.

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